Informationen für Hundehaltende
Hundesteuern
Wie bereits in den vergangenen Jahren werden die Hundesteuern 2025 mittels Rechnung eingezogen. Die Gebühren betragen 100 Franken pro Hund.
Anmeldung Ihres Hundes
Hunde müssen in der Hundedatenbank «Amicus» registriert werden. Für die Erfassung der Hundehalter ist die Hundekontrollstelle der Gemeindeverwaltung zuständig. Wichtig ist, dass sich neue Hundehalter, welche bis jetzt noch keinen Hund hatten, zuerst bei der Gemeindeverwaltung als Hundehalter anmelden. Sie werden dann in der «Amicus»-Datenbank erfasst und erhalten eine Personen-ID.
Der Hund wird nach Implantation des Mikrochips durch den Tierarzt in die Datenbank eingetragen und mit dem Hundehalter verknüpft (aufgrund der Personen-ID). Es liegt in der Verantwortung der Ersthundehalter bzw. der Züchter, die Hunde bei einem Tierarzt chippen zu lassen.
Übernahme, Abgabe/Tod des Hundes sowie Änderungen von Personendaten oder Adressen können nicht von den Hundehaltern selbst in der Datenbank geändert werden. Bitte melden Sie diese Mutationen jeweils der Gemeindeverwaltung.
Bei Fragen können Sie sich gerne an die Hundekontrollstelle der Gemeindeverwaltung Grabs wenden (einwohneramt@grabs.sg.ch, 081 772 08 00).
Kontakt
Zugehörige Objekte
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Einwohneramt / Gemeindebüro | 081 772 08 00 | einwohneramt@grabs.sg.ch |