Schulrat
Dem Schulrat Grabs gehören der Schulratspräsident / die Schulratspräsidentin sowie ein weiteres Mitglied des Gemeinderates, drei weitere, von der Bürgerschaft gewählte Mitglieder, eine Lehrperson als Vertretung der Lehrerschaft, eine Schulleitung als Vertretung der Schulleitungen sowie die Protokollführerin an. Die Schulleitungs- und Lehrervertretung haben im Schulrat beratende Stimme.
Name | Vorname | Ressorts | Telefonnummer | E-Mailadresse |
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Vorburger | Hansjürg |
Schulratspräsident Ressort Pädagogik, |
081 772 09 00 | hansjuerg.vorburger@schulegrabs.ch |
Schulthess | Katrin |
Gemeinderätin im Schulrat und Vizepräsidentin des Schulrates Ressort Qualitätsentwicklung-Schulentwicklung |
079 276 57 96 | katrin.schulthess@schulegrabs.ch |
Hofmänner | Timon |
Schulrat Ressort Sicherheit und Gesundheit |
076 394 12 42 | timon.hofmaenner@schulegrabs.ch |
Reich | Daniel |
Schulrat Ressort Informatik |
071 722 31 92 | daniel.reich@schulegrabs.ch |
Sprecher | Mirjam |
Schulrätin Ressort Eltern und Anlässe |
079 249 98 11 | mirjam.sprecher@schulegrabs.ch |
Der Schulrat führt die Schule Grabs im Rahmen der Gemeindeordnung und der Schulordnung und in enger Zusammenarbeit mit den Schulleitungen der fünf Schulhausteams, welche die Schulleitungskonferenz bilden. Die pädagogische und operative Führung der Schule liegt damit weitgehend in den Händen von pädagogisch ausgebildeten Fachpersonen, die sich für ihre Führungsaufgabe weitergebildet haben.
Der Schulrat konzentriert sich bei seiner Tätigkeit auf die strategisch-konzeptionelle Führung der Schule Grabs. Jedes Schulratsmitglied wählt zu Beginn der 4-jährigen Amtsperiode eines oder mehrere Ressorts. Sie stehen diesen Ressorts vor, entwickeln die darin enthaltenen Themenbereiche weiter und stehen als Ansprechperson für Fragen und Anliegen dazu zur Verfügung.
Der Schulrat trifft sich in der Regel alle drei Wochen zu einer ordentlichen Sitzung und erledigt spezielle Geschäfte soweit nötig in zusätzlichen Sitzungen. Über Beschlüsse informiert der Schulrat regelmässig im Grabser Blatt.
Die Organisation und Führung der Volksschule wird weitgehend durch kantonale Gesetze bestimmt. Die wichtigsten sind:
- Gemeindegesetz
- Finanzausgleichsgesetz
- Volkschulgesetz
- Gesetz über den Lohn der Volksschul-Lehrpersonen
- Verordnung über den Volksschulunterricht
- Verordnung zum Personalrecht der Volksschul-Lehrpersonen
Auf Gemeindeebene regeln u.a. nachstehende Reglemente und Ordnungen die Schultätigkeit.
Dokumente
Name | |||
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Urlaubs-_und_Absenzenreglement_fur_Schulerinnen_und_Schuler.pdf (PDF, 786.04 kB) | Download | 0 | Urlaubs-_und_Absenzenreglement_fur_Schulerinnen_und_Schuler.pdf |
Schulanlagen_Benutzungsreglement_inkl._Gebuhrentarif.pdf (PDF, 892.07 kB) | Download | 1 | Schulanlagen_Benutzungsreglement_inkl._Gebuhrentarif.pdf |