Mieterausweisung
Gemäss Art. 197 lit. d des Zivilprozessgesetzes ist der Richter für die Ausweisung eines Mieters oder Pächters zuständig. Das Begehren ist an folgende Adresse zu senden:
Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland
Kirchstrasse 31
8887 Mels
Tel. 058 229 98 58
Nach dem Erlass des Räumungsbefehls durch den/die Gerichtspräsidenten/-in ist allsdann der Gemeindepräsident für den Vollzug zuständig.