Gemeindearchivar
Der Gemeindearchivar sorgt für eine zweckgemässe Archivierung und den Schutz der Akten. Er führt ein Verzeichnis der Akten und überwacht die Benützung.
In seine Zuständigkeit fallen insbesondere:
- Anordnungen und Weisungen für die systemgerechte Archivierung der Akten und Führung der notwendigen Verzeichnisse;
- Planung und Zuweisung des Archivraums an die einzelnen Abteilungen der Verwaltung;
- Ausleihungen und dauernde Archiventnahmen;
- Festlegung von Archivierungsfristen in Zweifelsfällen;
- Verfügungen über Sperrfristen und Ausnahmen im Sinne von Art. 4 Abs. 2 und Art. 5 der Archivverordnung;
- Weisungen über die Archivierung und Entrümpelung;
- Archivierung von Akten, für die keine andere Abteilung zuständig ist;
- Anträge an den Gemeinderat für den gesamten Archivbereich, soweit dessen Zuständigkeit gegeben ist.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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