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Vermittlungen

Der Prozess beginnt in der Regel mit einem Schlichtungsverfahren vor dem Vermittler. Wenn der Streitwert 30'000 Franken übersteigt, ist das Vermittlungsverfahren freiwillig.

Der Vermittler und sein Stellvertreter werden durch das Kreisgericht gewählt.

Das Vermittleramt Werdenberg ist für die Gemeinden Buchs, Sevelen, Gams, Grabs, Sennwald und Wartau zuständig.

Kontakt:
Vermittlungsamt Werdenberg
Bahnhofstrasse 2
9470 Buchs
Tel. 079 934 07 44

Vermittler:
Konrad Höhener, 9466 Sennwald

Stellvertreter:
Stefan Hess