Sozialamt
Das Sozialamt ist im Besonderen für folgende Bereiche zuständig:
- leistet finazielle Sozialhilfe im Rahmen des Sozialhilfegesetzes, der Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS und internen Richtlinien;
- für die Beratung und Betreuung von Sozialhilfeempfängern;
- bevorschusst Kinderalimente im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und leistet Inkassohilfe für Unterhaltsbeiträge;
- richtet Elternschaftsbeiträge im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aus;
- ist für das Asylwesen zuständig.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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