Betreibung, Rechtsöffnungsbegehren def.
Gerichtlichen Urteilen sind gleichgestellt:
- gerichtliche Vergleiche und gerichtliche Schuldanerkennungen;
- auf Geldzahlung oder Sicherheitsleistung gerichtete Verfügungen und Entscheide von Verwaltungsbehörden des Bundes;
- innerhalb des Kantonsgebiets Verfügungen und Entscheide kantonaler Verwaltungsbehörden über öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, wie Steuern, soweit das kantonale Recht diese Gleichstellung vorsieht.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungsamt Grabs-Gams | 081 772 08 27 | betreibungsamt@grabs.sg.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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