Elternschaftsbeiträge
Bei zivilrechtlichem Wohnsitz im Kanton St. Gallen haben Eltern bei der Geburt eines Kiindes Anspruch auf Elternschaftsbeiträge, wenn sich wenigstens ein Elternteil persönlich der Pflege und Erziehung des Kindes widmet und der Lebensbedarf nicht durch Einkommen gedeckt ist. Anspruchsberechtigt ist der Elternteil, welcher das Kind hauptsächlich betreut.
Weitere Informationen sowie das Gesuchsformular finden Sie hier.
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Merkblatt_Elternschaftsbeitrage.pdf (PDF, 35.33 kB) | Download | 0 | Merkblatt_Elternschaftsbeitrage.pdf |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Sozialamt | 081 772 08 06 | sozialamt@grabs.sg.ch |