Alimentenbevorschussungen/Inkassohilfe
Die Alimentenbevorschussung verhilft Kindern zu den ihnen zustehenden Unterhaltsbeiträgen, wenn diese vom Unterhaltspflichtigen nicht bezahlt werden. Kinderzulagen und Unterhaltsbeiträge für den alleinerziehenden Elternteil werden nicht bevorschusst.
Für nicht vorschussberechtigte Unterhaltsbeiträge sowie Kinderzulagen kann das Alimenteninkasso (unentgeltliche Inkassohilfe) beansprucht werden.
Zugehörige Objekte
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Merkblatt_Alimentenbevorschussung_und_Inkassohilfe.pdf (PDF, 97.76 kB) | Download | 0 | Merkblatt_Alimentenbevorschussung_und_Inkassohilfe.pdf |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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