Um das Schweizer Bürgerrecht zu erwerben, müssen Sie ein Einbürgerungsgesuch bei uns einreichen. Das Einbürgerungsgesuch wird durch mehrere Instanzen geprüft und beinhaltet auch Gespräche vor Ort. Je nachdem wird das Verfahren der "Einbürgerung im Allgemeinen", der "Besonderen Einbürgerung" oder der "Erleichterten Einbürgerung" angewendet. Eine erleichterte Einbürgerung ist zum Beispiel dann möglich, wenn Sie mit einer Schweizerin/einem Schweizer verheiratet sind oder einen schweizerischen Elternteil haben. Der Einbürgerungsrat ist für die Einbürgerungen zuständig.
Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab. Für die ordentliche Einbürgerung ist mit einer Verfahrensdauer von rund zwei Jahren zu rechnen.
Das untenstehende Merkblatt sowie die Gemeinderatskanzlei informiert Sie gerne über die für Sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Das kantonale Gesuchsformular können Sie ebenfalls bei der Gemeinderatskanzlei beziehen.