von Grabs / Werdenberg wegziehen
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns abmelden. Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist kostenlos. Als Erwachsene(r) können Sie den Umzug auch für Ihre im gleichen Haushalt lebenden Familienmitglieder melden (inkl. Kinder bis zu 17 Jahren).
Die folgenden Personen sind gebeten, sich persönlich am Schalter abzumelden:
- Sämtliche Personen, die ins Ausland wegziehen;
- Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die in einen anderen Kanton wegziehen;
- Sämtliche ausländische Staatsangehörige mit Aufenthaltsstatus N oder S;
- Sämtliche Personen, bei denen eine Schriftensperre und/oder umfassende Beistandschaft besteht.
Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, müssen Sie uns ein Ausweisdokument (ID / Pass) vorweisen.
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir Ihren Pass / ID und den Ausländerausweis.
In allen anderen Fällen können Sie uns Ihren Wegzug online melden. Als in Trennung / Scheidung lebender Elternteil können Sie mitumziehende Kinder online melden, wenn Sie das Sorgerecht und die Obhut innehaben. Sie benötigen für Ihre Umzugsmeldung eine Bescheinigung, dass der andere Elternteil mit dem Umzug einverstanden ist.
Kontakt
Zugehörige Objekte
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Einwohneramt / Gemeindebüro | 081 772 08 00 | einwohneramt@grabs.sg.ch |