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Sperrgut

Sperrgutabfälle sind oft noch verwendbare Produkte, die über das Brockenhaus und Flohmärkte der Wiederverwertung zugeführt werden können (z.B. Möbel, Teppiche u.ä.).

Wichtig

Nur brennbare Sperrgüter, die in der KVA verbrennt werden können. Kein Sperrgut an Verschiebedaten der Kehrichtabfuhr!

Gewicht max. 25 kg / Länge max. 1.50 m

Gebühren

1 Marke pro 5 kg