Hunde an- und abmelden
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohneramt / Gemeindebüro | 081 772 08 00 | einwohneramt@grabs.sg.ch |
Preis
CHF 100.00Bemerkung
Verfahren
Neue Hundehalter/-innen, welche noch nie einen Hund hatten, müssen Sich zuerst bei der Hundekontrollstelle melden. Sie werden dann in der AMICUS-Datenbank erfasst und erhalten eine Personen-ID. Mit dieser ID-Nummer kann der Tierarzt/die Tierärztin den Hund chippen und in der Datenbank registrieren.
Übernahme, Abgabe oder Tod eines Hundes müssen der Hundekontrollstelle gemeldet werden.
Die Hundesteuer beträgt für einen Hund pro Kalenderjahr Fr. 100.- und ist für alle Hunde ab drei Monaten zu entrichten.
Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an die Hundekontrollstelle der Gemeindeverwaltung Grabs wenden.
Politische Gemeinde Grabs
Hundekontrollstelle
Sporgasse 7 / Postfach 64
9472 Grabs
081 772 08 00
einwohneramt@grabs.sg.ch
AMICUS
Identitas AG
Stauffacherstrasse 130a
3014 Bern
0848 777 100
www.amicus.ch / info@amicus.ch
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.