Veranstaltungen / Feste
Planen Sie einen öffentlichen Anlass bzw. eine öffentliche Veranstaltung?
Bitte berücksichtigen Sie bei der Planung:
- Lärmverträglichkeit
- Parkplatzsituation inkl. Verkehrsregelung oder Parkplatzeinweisung
- Einbezug öffentlicher Verkehrsmittel
- Umfeld (Schule, Kirche, Spital, usw.)
- Kollisionen mit anderen Veranstaltungen
- Sicherheitsvorkehrungen wie Eingangs- und Veranstaltungskontrollen
- brandschutztechnischen Vorkehrungen.
Bewilligung notwendig!
Findet Ihre Veranstaltung auf öffentlichem Grund, in einer öffentlichen Einrichtung oder im Wald statt? Steht Ihre Veranstaltungen einem unbestimmten Personenkreis offen (Konzert, Party, Openair, Filmvorführung, Theater usw.)? Sind mit der Veranstaltung besondere Immissionen (Lärm, Geruch, usw.) verbunden? Dann brauchen Sie eine Bewilligung der Gemeinde. Melden Sie sich bei der Gemeinderatskanzlei.
Festwirtschaft
Werden an Ihrer Veranstaltung Getränke und Esswaren abgegeben bzw. verkaufen? Dafür brauchen Sie eine Festwirtschaftsbewilligung.
Öffentliche Nutzung von Musik
Bitte beachten Sie: Für die öffentliche Nutzung von Musik ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Lizenz der SUISA nötig. Informationen erhalten Sie bei www.suisa.ch.
Plakate am Strassenrand
Möchten Sie am Strassenrand Werbung für Ihre Veranstaltung machen und Plakate aufstellen? Die Abteilung Bau/Infrastruktur erklärt, wie Sie vorgehen müssen und erteilt die Bewilligung.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderatskanzlei | 081 772 08 15 | gemeinderatskanzlei@grabs.sg.ch |
Name | Download |
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