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Hunde an- und abmelden

Wer einen mehr als drei Monate alten Hund hält, muss diesen der politischen Gemeinde melden, in welcher der Hund vorwiegend gehalten wird. Gestützt auf diese Meldung stellt das Gemeindebüro jährlich die Hundetaxe in Rechnung. Es ist deshalb wichtig, dass Sie uns auch mitteilen, wenn Sie Ihren Hund nicht mehr haben.

Zugehörige Objekte

Preis

CHF 100.00

Bemerkung

Füllen Sie dieses Formular vollständig aus und reichen Sie es uns elektronisch ein.

Verfahren

Die Hundekontrollstelle ist für die Erfassung der Hundehalterdaten in der schweizweiten Hundedatenbank AMICUS zuständig. Der Hund wird nach Implantation des Mikrochips durch den Tierarzt/die Tierärztin in die AMICUS-Datenbank eingetragen.

Neue Hundehalter/-innen, welche noch nie einen Hund hatten, müssen Sich zuerst bei der Hundekontrollstelle melden. Sie werden dann in der AMICUS-Datenbank erfasst und erhalten eine Personen-ID. Mit dieser ID-Nummer kann der Tierarzt/die Tierärztin den Hund chippen und in der Datenbank registrieren.

Übernahme, Abgabe oder Tod eines Hundes müssen der Hundekontrollstelle gemeldet werden.

Die Hundesteuer beträgt für einen Hund pro Kalenderjahr Fr. 100.- und ist für alle Hunde ab drei Monaten zu entrichten.

Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an die Hundekontrollstelle der Gemeindeverwaltung Grabs wenden.

Politische Gemeinde Grabs
Hundekontrollstelle
Sporgasse 7 / Postfach 64
9472 Grabs
081 772 08 00
einwohneramt@grabs.sg.ch

AMICUS
Identitas AG
Stauffacherstrasse 130a
3014 Bern
0848 777 100
www.amicus.ch / info@amicus.ch

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.